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Jugendhilfe
Eine Gesellschaft schützt ihre Kinder!
Schützt die Gesellschaft ihre Kinder?
Am 1. Oktober 2005 trat das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz in Kraft. In diesem Zusammenhang wurden Änderungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) vorgenommen, die insbesondere den Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe bei Gefährdungen des Kindeswohls betreffen.
Hervorzuheben ist der § 8a SGB VIII, in dem sich der Schutzauftrag des Jugendamtes konkretisiert. „Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko (…) abzuschätzen“ und ist zur Auswahl der notwendigen Maßnahmen verpflichtet.
Wann spricht man von einer Kindeswohlgefährdung? Gemeint sind in diesem Zusammenhang Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen in Familien und im familiären Umfeld. Im Kern geht es um die erhebliche seelische und körperliche Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen, sei es durch Vernachlässigung oder durch das schädliche Verhalten der Sorgeberechtigten oder Dritter gegenüber dem Minderjährigen.
Auch die Träger von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz erbringen, werden verpflichtet, den Schutzauftrag in entsprechender Weise wahrzunehmen. In ähnlicher Weise wurden auch die Schulen durch eine entsprechende Schulgesetzgebung in die Verantwortung eingebunden.
Das Thema Kinderschutz hat in unserer Gesellschaft seit 2005 an Bedeutung gewonnen. Die Zahl der Meldungen zeigt einen zunehmend verantwortungsbewussten Umgang mit Hinweisen auf Gefährdungen. Jugendämter nehmen im Zusammenspiel mit den Familiengerichten Kinder immer häufiger aus ihrer Familie heraus in ihre Obhut. Aber neben den interventiven Maßnahmen muss auch mit präventiven Angeboten reagiert werden, um den Kinderschutz und die Stärkung der Eltern weiter zu entwickeln. Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme werden zurzeit in den Kommunen unter Beteiligung auch des Gesundheitswesens entwickelt.
Neben der Beteiligung an den Jugendhilfeplanungsprozessen für ein Gesamtkinderschutzkonzept in Hagen gab es im Diakonischen Werk in 2009 konkrete Anpassungen und Neuentwicklungen im Handlungsfeld der Hilfen zur Erziehung.
Sozialraumteam Wehringhausen
Im Jahr 2008 gab es etwa 300 Meldungen über Kindeswohlgefährdungen in Hagen, davon über 70 Meldungen allein aus dem Stadtteil Wehringhausen, von denen eine große Zahl zur Herausnahme der Kinder in eine stationäre Erziehungshilfeeinrichtung führte. Anlass genug, um kurzfristig ambulante Hilfen so zu gestalten, dass Familien in akuten und/oder chronischen Krisensituationen direkt in ihrem Lebensumfeld gestärkt werden, um darüber den Verbleib der Kinder in den Familien zu ermöglichen. Im März 2009 nahm das Sozialraumteam Wehringhausen seine Arbeit auf:
Das Angebot
- Setzt zeitnah ein,
- U Umfasst die intensive Begleitung der einzelnen Familie durch sozialpädagogische Fachkräfte bis hin zu praktischer und handwerklicher Unterstützung durch Familienpflegerinnen und Haustechniker,
- nutzt die Ressourcen des sozialen Umfeldes, um stützende Netzwerke für die Kinder und ihre Familien zu bilden.
Fallspezifische und fallübergreifende Kooperationen mit anderen Fachdiensten, Schulen, Kindertageseinrichtungen und dem Familienzentrum sind wichtige Bausteine, um Familien direkt in ihrem Lebensfeld zu stärken, und haben sich als wirksam erwiesen. Die Meldungen sind in Wehringhausen in 2009 auf 40 zurückgegangen. Mindestens 18 Kinder hätten ohne dieses neue Angebot Inobhut genommen werden müssen.
Krisenaufnahmegruppe für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren
In dieser Gruppe werden Kinder auf der gesetzlichen Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes SGB VIII, § 27 ff (Hilfe zur Erziehung) in Verbindung mit § 34 (Heimerziehung), § 42 (Inobhutnahme von Kindern) sowie § 8a (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) aufgenommen.
Es handelt sich um Kinder, die akuten Kindeswohlgefährdungen ausgesetzt sind und deren Eltern vorübergehend oder dauerhaft ihren
Erziehungsauftrag nicht mehr erfüllen können.
Die Unterbringung soll den Schutz, die Sicherheit und das Wohlergehen des Kindes gewährleisten.
Die krisenhafte Situation wird geklärt, möglichst im Zusammenwirken mit dem Jugendamt, den Eltern sowie weiteren relevanten Personen.
Das Ziel der Klärung besteht darin, eine Einschätzung über die aktuelle Situation, den möglichen Förder- und Therapiebedarf sowie eine
Empfehlung zu etwaigen weiteren Hilfen zur Erziehung abzugeben.
Kinderschutzambulanz Hagen
Die Kinderschutzambulanz ist eine ambulante, spezialisierte Fachstelle für Kinder und Jugendliche, die von Gewalt betroffen sind.
Sie versteht sich als Einrichtung, die nach einer ausführlichen, differenzierten Diagnostik aufgrund der gewonnen Erkenntnisse, den Aufbau eines weiterführenden Hilfesystems für Kinder und Jugendliche empfiehlt, wenn ihnen inner- oder außerhalb ihrer Familie Gewalt zugefügt wurde.
Als ihr zentrales Anliegen steht das Recht der betroffenen Kinder/Jugendlichen auf ein gewaltfreies Leben und ihr Recht auf Schutz. Ergänzend dazu ist es notwendig, die Komplexität der Lebenssituation der Familie zu betrachten und somit einer möglichen Tendenz zu einfachen Lösungen entgegen zu wirken (Täter – Opfer - Prinzip). Daher ist die ganzheitliche Betrachtung der Situation ein wesentliches Paradigma des Konzeptes der Kinderschutzambulanz.

