Ennepe-Ruhr/Hagen
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Termine
- 09.09.2010
Offenes Singen mit Waffelcafé - Gäste sind herzlich willkommen - 10.09.2010
Andacht am Freitagabend mit Pastor Schulz - 16.09.2010
Der Saal ist überfüllt = Bingonachmittag - 30.09.2010
Katholische Andacht mit der Gemeindereferentin Frau Schnell - 03.10.2010
Musikveranstaltung zum Jubiläum: 7 Jahre Cafeteria
Interaktive Karte
Stationäre Pflege
DW-Heime sind besser als der Landesdurchschnitt
Eigentlich soll er für Transparenz sorgen, soll Qualität dokumentieren und die Wahl eines Pflegeplatzes erleichtern. Doch gegen den Pflege-TÜV laufen die meisten Wohlfahrtsverbände und Heime im Land Sturm: „Die Einhaltung formaler Kriterien wird wichtiger beurteilt als der Umgang mit den Menschen selbst“, meint etwa Ernst-Wilhelm Rahe, Sprecher des Verbandes „Der Paritätische NRW“. Eine Anzeige in einem Fachmagazin fragt schon provokant: „Schreiben Sie noch oder pflegen Sie schon?“. Und Mitarbeiter des Diakonischen Werkes Ennepe-Ruhr / Hagen urteilen nach den ersten Prüfungen: „Schlecht dokumentiert heißt schlecht gepflegt.“
Dabei haben die Medizinischen Dienste der Krankenkassen, kurz MDK, eine Herkulesaufgabe zu bewältigen: Seit Mitte 2009 besuchen und bewerten die Prüfer die etwa 11.000 stationären und 10.500 ambulanten Einrichtungen der Altenpflege in Deutschland. Bisher mussten sich knapp 4000 Altenheime den 82 Bewertungsfragen des MDK stellen. Die Ergebnisse werden veröffentlicht, unter anderem auf www.pflegelotse.de.
Frank Hasenclever, Jurist und Sozialarbeiter beim DW, trifft sich seit einem Jahr regelmäßig mit der Heimleiterrunde der sieben stationären Einrichtungen. Gemeinsam haben sich die Fachleute auf die Prüfungen vorbereitet, haben Standards erarbeitet und schauen nun auf die ersten Ergebnisse. 2,3 und 2,4 lauten die Noten der ersten geprüften diakonischen Häuser in Witten und Hattingen. Sie liegen damit besser als der Landesdurchschnitt.
Wie zufrieden sind Sie mit den Noten, die die Altenheime des Diakonischen Werkes erhalten haben?
Mit den Noten selbst sind wir zunächst zufrieden. Dessen ungeachtet arbeiten wir ständig an der Erweiterung unserer Angebote und der Optimierung der Qualität.
Wie läuft eine solche Heimbegehung ab?
Beim Pflege-TÜV besuchen, abhängig von der Größe eines Pflegeheims, zwischen zwei und vier extra geschulte Pflegefachkräfte und Ärzte eine Einrichtung. Sie treten direkt in Kontakt mit einigen Bewohnern, sprechen mit ihnen oder ihren gesetzlichen Betreuern, schauen sich die Zimmer und andere Räumlichkeiten an und durchforsten die Dokumentationen des Pflegeheims.
Und wie setzt sich anschließend die Note zusammen?
Die Gesamtbenotung einer Einrichtung setzt sich aus der Benotung von vier Qualitätsbereichen (Pflege und medizinische Versorgung (1.), Umgang mit demenzkranken Bewohnern (2.), Betreuung und Alltagsgestaltung (3.) sowie Wohnen, Verpflegung und Hygiene (4.) zusammen, die wiederum das Ergebnis von dutzenden Unterfragen sind.
Wird das einem so komplexen Gebilde wie einem Pflegeheim gerecht?
Das ist zwar das Ziel des Gesetzes, in der Praxis wird dieses aber weit verfehlt.
Welche Kritik gibt es aus den Reihen der Fachleute an diesem Verfahren?
Um zu einer wirklich aussagekräftigen Benotung zu gelangen, welche Interessenten eine verlässliche Auswahlhilfe an die Hand gibt, ist es erforderlich, Prüfkriterien zu entwickeln, welche die Ergebnis- und Lebensqualität in einer Einrichtung absichern. Das derzeitige Bewertungssystem zwingt uns, mehr Zeit in die Dokumentation zu investieren als in unsere eigentliche Aufgabe, der Pflege und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner.
Zudem sind bei verschiedenen Prüfern deutlich abweichende Bewertungen festzustellen.
Ein Beispiel aus zwei Caritas-Häusern: Dort sei das Essen, das aus einer gemeinsamen Küche komme, von dem einen Prüfer als „sehr gut“, von dem anderen Prüfer jedoch als „mangelhaft“ eingestuft worden. Die Bewertung erfolgt somit nach subjektiven und nicht wie vorgesehen, noch eindeutig objektiven Kriterien.
Gibt es denn bereits gerichtliche Entscheidungen zu den Transparenzberichten?
Ja, das Sozialgericht in Dessau und insbesondere das Sozialgericht Münster haben festgestellt, dass die Transparenzberichte in ihrer derzeitigen Form den gesetzlichen Vorgaben in § 115 Abs.1a SGB XI nicht gerecht werden. Selbst die Verhandlungspartner auf Bundesebene hätten in der Pflegetransparenzvereinbarung stationär erklärt, es lägen derzeit keine pflegewissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse über valide Indikatoren der Ergebnis- und Lebensqualität vor. Die eigentliche Prüfaufgabe könne somit nicht erfüllt werden.
Eine abschließende Einschätzung aus Ihrer Sicht…?
Ein gut geführtes Haus sollte nichts dagegen haben, sich in die Karten schauen zu lassen. Eine objektive und auf gesicherten Erkenntnissen beruhende Beurteilung ist, neben der Mund-zu-Mund-Propaganda, das bisher beste Instrument für Verbraucher, Häuser und deren Qualität miteinander zu vergleichen. Bis dahin wird es aber noch ein weiter Weg sein.
Zurzeit ist es besser, sich in den Häusern des Diakonischen Werkes ein eigenes Bild zu machen. So besteht z. B. die Möglichkeit, ein Probewohnen zu vereinbaren – denn letzten Endes zählt doch das Wohlbefinden des Einzelnen weit mehr als die Note im Transparenzbericht.

